Claudia Wuttig

Psychotherapeutin für
Kinder und Jugendliche

Hospitalstraße 34
04758 Oschatz

Fon: 03435 / 986 84 37
Fax: 03435 / 986 84 38

Therapieablauf

Die erste Kontaktaufnahme in meiner Praxis erfolgt in der Regel telefonisch. Psychotherapeuten sind aufgrund ihrer therapeutischen Arbeit nur zu bestimmten Zeiten direkt zu erreichen. Bitte hinterlassen Sie mir deshalb außerhalb meiner Sprechzeiten eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, ich rufe dann zeitnah zurück. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte ich diesen mindestens 48 Stunden vorher abzusagen.

In einem Erstgespräch mit den oder auch ohne die Eltern (nach vorheriger Absprache) verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über die bestehenden Schwierigkeiten. Hier können Sie ihr Anliegen beschreiben und es kann besprochen werden, ob es sich bei den Schwierigkeiten um eine Auffälligkeit im Sinne einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung handelt und ein therapeutisches Vorgehen sinnvoll ist.

Anschließend haben wir in bis zu 5 Stunden die Möglichkeit, die Schwierigkeiten diagnostisch weiter einzugrenzen und ein gemeinsames Behandlungsziel zu erarbeiten. Dieses dient als gemeinsame Grundlage und als „Fahrplan“ für die Therapie. Als Familie erhalten sie somit die Möglichkeit, sich bewusst für oder gegen eine Therapie zu entscheiden. Nach meinen Erfahrungen sind eine hohe Motivation sowohl auf Seiten der Eltern als auch auf Seiten des Kindes und der Wunsch das eigene Verhalten aktiv zu ändern, entscheidend für einen positiven Therapieverlauf.

Sollten Sie sich mit Ihrem Kind für eine ambulante Psychotherapie entscheiden, beginnt diese nach der Kostenzusage der gesetzlichen bzw. privaten Krankenkasse in meiner Praxis.

Die psychotherapeutische Behandlung findet in der Regel im wöchentlichen Rhythmus statt. Eine therapeutische Stunde dauert 50 Minuten. Neben den Stunden für die Kinder finden auch Eltern- bzw. Bezugspersonenstunden statt. Bei verschiedenen Schwierigkeiten bieten sich auch gemeinsame Stunden mit mehreren Familienmitgliedern an.

Kosten

Ich arbeite im Rahmen einer niedergelassenen Praxis und behandle sowohl gesetzlich als auch privat versicherte PatientInnen. Bei privat Versicherten bestehen unterschiedliche Leistungsbedingungen. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei Ihrer Versicherung.

Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Niemand erhält Auskünfte über PatientInnen oder die therapeutische Behandlung, es sei denn die Eltern oder Bezugspersonen bzw. der volljährige Jugendliche entbindet mich von der gesetzlichen Schweigepflicht.

Jede Schweigepflichtsentbindung muss genau benennen, gegenüber welcher Person oder Behörde ich als Psychotherapeutin entbunden bin.